Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen. Das bedeutet, dass Wissen und Handeln von Personen, die als Repräsentanten auftreten, dem Versicherungsnehmer wie sein eigenes zugerechnet werden.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt ein Repräsentant für den Versicherungsnehmer, so wird dessen Wissen und Verhalten dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Der Versicherungsnehmer wird also so behandelt, als hätte er selbst das entsprechende Wissen gehabt oder selbst gehandelt.
Häufige Fragen
Werden mir Handlungen meines Repräsentanten angerechnet?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Gilt das auch für das Wissen eines Repräsentanten?
Ja, auch die Kenntnis eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025