Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie Sachen aus Gold oder Platin, dazu Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten. Entschädigt werden Wertsachen je Versicherungsfall bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme, für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten niedrigere Grenzen. Als Wertschutzschrank gelten anerkannte Sicherheitsbehältnisse, freistehend ab 200 kg oder fachmännisch verankert.
Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits zu den Sachen aus Gold oder Platin zählen;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
- 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 EUR, insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 5.000 EUR, insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 25 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 25.000 EUR, insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck und Sachen aus Gold oder Platin sowie Pelze, wertvolle Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbel). Ein Wertschutzschrank ist ein anerkanntes Sicherheitsbehältnis; freistehend muss es mindestens 200 kg wiegen oder fachmännisch verankert bzw. eingelassen sein. Insgesamt werden Wertsachen bis 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Liegen sie nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten je nach Art zusätzliche, niedrigere Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Was zählt in der Hausratversicherung als Wertsache?
Dazu gehören Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen und über 100 Jahre alte Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
Bis zu welcher Höhe werden Wertsachen entschädigt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Bargeld und geladene Geldbeträge gelten 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 EUR; für Urkunden und Wertpapiere 10 Prozent, höchstens 5.000 EUR; für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin 25 Prozent, höchstens 25.000 EUR – jeweils höchstens der vereinbarte Betrag.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Freistehend muss er mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in Wand bzw. Fußboden bündig eingelassen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025