Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung bezeichnet die Selbstbeteiligung den Anteil oder Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen muss, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Höhe der Entschädigung pro Versicherungsfall festlegt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie bei einem Versicherungsfall einen festgelegten Teil oder Betrag der Kosten selbst übernehmen. Eine Entschädigungsgrenze legt fest, wie viel höchstens für einen Versicherungsfall gezahlt wird. Beide Größen werden individuell festgelegt und können abhängig von der jeweiligen Gefahr und Leistung verschieden sein.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen muss.
Was bedeutet eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025