Bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung ersetzt der Versicherer für zerstörte oder abhandengekommene Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, während bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten und eine verbleibende Wertminderung übernommen werden. Erzielbare Verkaufspreise von Resten werden angerechnet, die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlichem Anfall gezahlt, und bei einer Unterversicherung wird die Entschädigung nach einer festen Formel gekürzt.
Der Versicherer ersetzt
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen ersetzt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzt er eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Höchstens wird jedoch der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), ersetzt der Versicherer einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Sache zerstört oder abhandengekommen, ersetzt der Versicherer ihren Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens; bei beschädigten Sachen zahlt er die Reparaturkosten und eine nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert. Bei bloßen Schönheitsschäden gibt es einen Betrag in Höhe des Minderwerts, wenn die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist und kein Vorsteuerabzug besteht. Liegt eine Unterversicherung vor – die Versicherungssumme ist niedriger als der Versicherungswert –, wird die Entschädigung anteilig nach einer festen Formel gekürzt.
Häufige Fragen
Was wird bei einer komplett zerstörten oder gestohlenen Sache erstattet?
Erstattet wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Ein erzielbarer Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer immer mitbezahlt?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht ersetzt.
Wie wird die Entschädigung bei einer Unterversicherung berechnet?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Die Entschädigung kann dann gekürzt werden nach der Formel: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Auch die versicherten Kosten werden nach dieser Formel gekürzt.
Gibt es eine Obergrenze für die Gesamtentschädigung?
Ja. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen samt versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Ist diese ausgeschöpft, werden versicherte Kosten zusätzlich bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt; Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Weisung des Versicherers werden unbegrenzt ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025