Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung können die Beiträge je nach Vereinbarung als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie als Einmalbeitrag im Voraus entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst dabei grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Bei laufenden Zahlungen ist eine der folgenden Zahlungsweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können mit der Versicherung festlegen, wie Sie Ihren Beitrag zahlen: entweder in laufenden Raten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder einmalig im Voraus. Die Versicherungsperiode – also der maßgebliche Abrechnungszeitraum – dauert in der Regel ein Jahr. Das gilt auch bei längeren Verträgen. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft, ist die Versicherungsperiode entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag bezahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen oder als Einmalbeitrag im Voraus entrichten.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt für die Versicherungsperiode, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Kann ich den Beitrag auch auf einmal zahlen?
Ja, die Beiträge können je nach Vereinbarung auch als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025