Wie lange läuft die Hausratversicherung der GVO Versicherung und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr, sofern keine Kündigung drei Monate vor Ablauf zugeht. Geregelt sind zudem kurze Laufzeiten unter einem Jahr, die Kündigung mehrjähriger Verträge sowie das Vertragsende beim Wegfall des versicherten Interesses – etwa bei Auflösung des Hausrats, Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung oder Tod des Versicherungsnehmers.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählt auch:
- die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder
- die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dies gilt, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sie sich automatisch um je ein weiteres Jahr, solange nicht rechtzeitig – nämlich drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge unter einem Jahr enden von selbst, und bei mehrjährigen Verträgen bestehen eigene Kündigungsmöglichkeiten. Endet der versicherte Hausrat vollständig und dauerhaft, etwa durch Auflösung des Haushalts, Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder Tod, endet auch der Vertrag zu bestimmten Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert mit der Versicherung beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod – es sei denn, ein Erbe nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025