Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung hat und Wertpapiere oder Urkunden durch einen Versicherungsfall verliert oder zerstört bekommt, muss aktiv werden: Rechte an diesen Papieren sind zu wahren, etwa durch unverzügliches Einleiten des Aufgebotsverfahrens bei aufgebotsfähigen Papieren und durch Sperren von Sparbüchern und anderen sperrfähigen Urkunden. Wer diese Obliegenheit verletzt, riskiert, dass der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei ist.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer muss bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte wahren.
Beispielsweise muss er:
- bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den dafür festgelegten Voraussetzungen: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Wertpapiere oder Urkunden verloren oder werden sie zerstört, muss der Versicherungsnehmer selbst dafür sorgen, dass seine Rechte daran erhalten bleiben. Das bedeutet zum Beispiel, aufgebotsfähige Papiere unverzüglich ins Aufgebotsverfahren zu geben und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sofort sperren zu lassen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von seiner Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn meine Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Sie müssen etwaige Rechte an diesen Papieren wahren. Dazu gehört, für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen.
Was passiert, wenn ich diese Pflicht nicht erfülle?
Wenn der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter den dafür festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie schnell muss ich ein Sparbuch sperren lassen?
Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden müssen unverzüglich gesperrt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025