Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung hat, muss in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizt und dies genügend häufig kontrolliert wird – oder alternativ alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Werden diese vereinbarten Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, kann der Versicherer kündigen und die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer entweder die Wohnung beheizen und dies ausreichend oft kontrollieren oder sämtliche wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Hält er sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Zudem kann er im Schadenfall ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht befreit sein.
Häufige Fragen
Was muss ich als Versicherungsnehmer im Winter beachten?
Sie müssen die Wohnung in der kalten Jahreszeit beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ müssen Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Gibt es eine Alternative zum Beheizen der Wohnung?
Ja. Statt zu beheizen und zu kontrollieren, können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Sicherheitsvorschriften nicht einhalte?
Bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025