Bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung kann sich der Beitrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – er kann steigen oder sinken, je nach Anpassung des Beitragssatzes. Ob nach Wohnfläche pro Quadratmeter oder nach Versicherungssumme pro 1.000 EUR abgerechnet wird, der Versicherer darf den Prämiensatz höchstens bis zum jeweils gültigen Tarifprämiensatz anheben, und der Versicherungsnehmer erhält bei einer Erhöhung ein Kündigungsrecht.
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil der Prämie, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich sind dabei die folgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Im Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Im Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000 EUR (Beitragssatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung kündigen, und zwar zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag zur Hausratversicherung ist nicht für alle Zeit festgeschrieben, sondern kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach oben oder unten verändern. Je nach vereinbartem Modell wird dabei entweder der Prämiensatz pro Quadratmeter Wohnfläche oder der Beitragssatz je 1.000 EUR angepasst, wobei der neue Satz den aktuell gültigen Tarifprämiensatz nicht überschreiten darf. Erhöht der Versicherer die Prämie, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Hausratbeitrag im Laufe der Zeit ändern?
Ja. Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Bis zu welcher Höhe darf der Versicherer die Prämie erhöhen?
Der geänderte Prämiensatz darf den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen. Das gilt sowohl im Quadratmetermodell als auch im Versicherungssummenmodell.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Worauf bezieht sich der Beitragssatz in den beiden Modellen?
Im Quadratmetermodell bezieht sich der Prämiensatz auf jeden Quadratmeter Wohnfläche (in €), im Versicherungssummenmodell auf jeweils 1.000 EUR (Beitragssatz in Promille).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025