Zum Hausrat der GVO Versicherung in der Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – also zum Gebrauch oder Verbrauch. Dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld, eingefügte oder serienmäßige Anbaumöbel und küchen, privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, bestimmte selbstfahrende Fahrzeuge, Boote, Schirme, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere sowie unter bestimmten Bedingungen auch fremdes Eigentum im Haushalt.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist der Gebrauch oder Verbrauch dieser Sachen gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss deshalb hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum im Sinne der vorstehenden Punkte, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten alle Dinge, die im Haushalt privat genutzt oder verbraucht werden. Dazu zählen auch Wertsachen und Bargeld, für die allerdings besondere Voraussetzungen und Grenzen gelten. Ebenfalls erfasst sind unter anderem selbst beschaffte Einbaumöbel, serienmäßige Anbaumöbel, privat genutzte Antennen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge, Boote, Schirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann dazugehören – nicht aber Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Gehören Wertsachen und Bargeld zum versicherten Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Sind Einbauküchen und Einbaumöbel mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel und Anbauküchen mit geringem Einbauaufwand gehören ebenfalls dazu.
Zählen Haustiere zum Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat. Gemeint sind Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt versichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025