Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Wann die Kündigung wirksam wird, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, dürfen beide Seiten – der Versicherungsnehmer und der Versicherer – den Vertrag kündigen. Dafür gilt eine Frist: Die Kündigung ist nur bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich und muss in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort mit Zugang wirksam, er kann aber auch einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wählen. Kündigt dagegen der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann kann die Kündigung nach einem Versicherungsfall ausgesprochen werden?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig und muss in Textform, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, erklärt werden.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Man kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025