Endet ein Hausrat-Vertrag der GVO Versicherung vorzeitig, erhält der Versicherer nur den Beitragsanteil für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wer innerhalb von 14 Tagen widerruft, bekommt den Beitrag für die Zeit nach Zugang des Widerrufs zurück – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar den Beitrag des ersten Versicherungsjahres. Auch bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses ist klar geregelt, welcher Beitrag dem Versicherer zusteht und wann stattdessen nur eine Geschäftsgebühr fällig wird.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung nach dieser Vorgabe unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss man grundsätzlich nur den Beitrag für die Zeit zahlen, in der man auch Versicherungsschutz hatte. Beim Widerruf innerhalb von 14 Tagen bekommt man den Beitrag ab Zugang des Widerrufs zurück – fehlte eine korrekte Widerrufsbelehrung, sogar den Beitrag des ersten Jahres, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder dem Wegfall des versicherten Interesses gilt jeweils eine eigene Regelung dazu, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob nur eine angemessene Geschäftsgebühr fällig wird.
Häufige Fragen
Bekomme ich meinen Beitrag zurück, wenn ich den Vertrag früher beende?
Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Den übrigen Teil erhält man also zurück.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlte die Belehrung, wird zusätzlich der Beitrag des ersten Versicherungsjahres erstattet – es sei denn, es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht oder entsteht es bei einer Versicherung für ein künftiges Interesse nicht, ist keine Beitragszahlung erforderlich. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das Interesse in der Absicht eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig und der Beitrag steht dem Versicherer bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025