Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und angrenzende Terrassen, private Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen davon sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht – also die privat genutzten Wohnräume samt Loggien, Balkonen und direkt anschließenden Terrassen. Auch private Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sowie gemeinschaftlich genutzte, abschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller können dazugehören. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen nicht dazu, ausgenommen ein Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung betreten werden kann. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Häufige Fragen
Zählt ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung mit zum Versicherungsort?
Ja. Grundsätzlich gehören ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also ein Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind mein Balkon oder meine Terrasse mitversichert?
Zur Wohnung gehören Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. Damit zählen sie zum Versicherungsort.
Gehört ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller zum Versicherungsort?
Ja, wenn es sich um einen gemeinschaftlich genutzten, verschließbaren Raum handelt, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird, wie ein Fahrradkeller oder Waschkeller. Er muss sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem auch die versicherte Wohnung liegt.
Was ist das Versicherungsgrundstück, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, ist nur der Teil Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025