In der Hausratversicherung der GVO Versicherung zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat: dazu gehören Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger samt Teilen und Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern, anderweitig separat versicherte Privatsachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Wer wissen will, was im Schadenfall nicht ersetzt wird, findet hier die klaren Abgrenzungen.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind ausdrücklich als versichert genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht ausdrücklich als versichert genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht ausdrücklich als versichert genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil grenzt ab, welche Gegenstände nicht als Hausrat gelten und damit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, Fahrzeuge samt Zubehör, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Sachen, die bereits über einen anderen Vertrag abgesichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht dazu; nur die Wiederherstellungskosten privater Daten können versichert werden, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht – außer sie sind ausdrücklich als versichert genannt.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat ihnen diese Sachen überlassen.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was passiert mit Sachen, die schon über einen separaten Vertrag versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind – etwa Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen – gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025