In der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung ausreichend beheizen und dies genügend häufig kontrollieren – oder alternativ alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Werden diese Sicherheitsvorschriften verletzt, darf der Versicherer kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den vorgesehenen Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer seine Wohnung ausreichend beheizen und regelmäßig kontrollieren. Wer das nicht möchte, muss stattdessen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an diese Pflichten, darf der Versicherer den Vertrag kündigen und kann seine Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit mit meiner Wohnung tun?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Gibt es eine Alternative zum Heizen der Wohnung?
Ja. Statt zu heizen und zu kontrollieren, können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Sicherheitsvorschriften nicht einhalte?
Bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter den vorgesehenen Voraussetzungen berechtigt zu kündigen und kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Handelt es sich hierbei um Pflichten des Versicherungsnehmers?
Ja, diese Sicherheitsvorschriften gelten als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025