Die Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt nach einem Versicherungsfall eine Vielzahl zusätzlicher Kosten – von Hotel- und Umzugskosten über die Betreuung von Kindern und Haustieren im Notfall bis hin zu Datenrettung, Schlüsseldienst, Tierarztkosten und psychologischer Erstbehandlung. Auch Mehrkosten für nachhaltige oder energieeffiziente Wiederbeschaffung, Reiserücktritts- und Rückreisekosten sowie die Entfernung von Wespennestern sind in festgelegten Grenzen mitversichert.
Behindertengerechte Einbauten
Mitversichert sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten in gemieteten Wohnungen und Einfamilienhäusern oder in solchen, die sich in Sondereigentum befinden. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Betreuung von Haustieren im Notfall
Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Haustieren, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Haustierunterbringungskosten ist:
- Die ständig bewohnte Wohnung wurde unbewohnbar, oder ein Aufenthalt in einem benutzbaren Teil der Wohnung ist nicht zumutbar, oder dem Versicherungsnehmer bzw. der in häuslicher Gemeinschaft mitversicherten Person, die sich um die Haustiere kümmert, ist durch gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge des entschädigungspflichtigen Schadens die Betreuung nicht möglich, und
- dem Versicherungsnehmer bzw. der in häuslicher Gemeinschaft mitversicherten Person, die sich um die Haustiere kümmert, ist durch erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens die Betreuung der Haustiere nicht möglich.
Betreuung von Kindern im Notfall
Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Mehrkosten nach einem versicherten Schadenfall für eine geeignete Unterbringung einschließlich Verpflegung sowie die dafür notwendigen Reisekosten für ein angemessenes Reisemittel.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- Die ständig bewohnte Wohnung wurde unbewohnbar, oder ein Aufenthalt in einem benutzbaren Teil der Wohnung ist nicht zumutbar, oder dem Versicherungsnehmer bzw. der in häuslicher Gemeinschaft mitversicherten Person, die sich um die Kinderbetreuung kümmert, ist durch gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge des entschädigungspflichtigen Schadens die Betreuung der Kinder nicht möglich, und
- dem Versicherungsnehmer bzw. der in häuslicher Gemeinschaft mitversicherten Person, die sich um die Kinderbetreuung kümmert, ist durch erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens die Betreuung der Kinder nicht möglich.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Bewachungskosten
Angefallene Kosten für die Bewachung versicherter Sachen werden längstens für die Dauer von 30 Tagen ersetzt.
Datenrettungskosten
Versichert sind die nach einem Versicherungsfall am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht jedoch die Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbaren Informationen) und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Erhöhte Entschädigungsgrenze für versicherte Kosten
Beim Versicherungssummenmodell gilt Folgendes: Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme ersetzt.
Fehlalarm durch Rauch-, Gas- oder Wassermelder
Mitversichert sind die nachgewiesenen Kosten, die entstehen, wenn ein Fehlalarm eines Rauch-, Gas- oder Wassermelders die Feuerwehr herbeiführt. Ersetzt werden neben den Kosten des Einsatzes auch die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Tür oder Fenster, die dadurch entstehen, dass sich aufgrund des Fehlalarms gewaltsam Zugang in das versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnung verschafft wurde.
Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wird.
Feuerlöschkosten
Mitversichert sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte.
Hotelkosten
Mitversichert sind die nachgewiesenen Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück). Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist außerdem, dass die nachgewiesenen Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung in einem angemessenen Verhältnis zu den bisherigen Wohnungsverhältnissen stehen.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist – längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 200 EUR pro Tag begrenzt.
Kostenpauschale (Erstattung persönlicher Auslagen)
Der Versicherer erstattet auf Antrag des Versicherungsnehmers für dessen persönliche Auslagen eine pauschale Zahlung, die sich nach der Gesamtentschädigung je Versicherungsfall richtet:
- ab einer Gesamtentschädigung von mindestens 1.000 EUR: 50 EUR
- ab einer Gesamtentschädigung von mindestens 5.000 EUR: 100 EUR
- ab einer Gesamtentschädigung von mindestens 10.000 EUR: 250 EUR
Lagerkosten
Mitversichert sind Lagerkosten längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Mitversichert sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Mehrkosten infolge von Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht unverzüglich, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Mitversichert sind die nach einem Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge des Technologiefortschritts nicht möglich oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter müssen den vorhandenen Sachen möglichst nahekommen.
Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte
Mitversichert sind Mehrkosten von bis zu 50 % vom Wiederbeschaffungswert für die Anschaffung oder Reparatur eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für Haushaltsgeräte mit der höchsten Energieeffizienzklasse (EU-Energielabel).
Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis einer Ersatzbeschaffung oder Reparatur.
Die Entschädigungsleistung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf maximal 2.000 EUR begrenzt.
Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung / Reparatur
Mitversichert sind Mehrkosten von bis zu 50 % vom Wiederbeschaffungswert für die Anschaffung oder Reparatur versicherter Sachen über nachhaltige Unternehmen.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis einer Ersatzbeschaffung oder Reparatur sowie, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch die GVO anerkannt wird.
Die Entschädigungsleistung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Mehrkosten für nachhaltige Kleidung, Möbel, Bodenbeläge und Farben
Mitversichert sind Mehrkosten von bis zu 50 % vom Wiederbeschaffungswert für die Anschaffung oder Reparatur eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für Kleidung, Möbel, Bodenbeläge und Farben, sofern es sich um nachhaltig produzierte Kleidung, Möbel, Bodenbeläge und Farben mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Siegel handelt.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis einer Ersatzbeschaffung oder Reparatur.
Die Entschädigungsleistung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf maximal 2.000 EUR begrenzt.
Soweit im Schadenfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen (Gebäudeversicherung) beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Miet- / Ersatzgeräte
Mitversichert sind die tatsächlich entstandenen Kosten für vergleichbare Haushalts-Mietgeräte, sofern infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind: Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe, Herd/Ofen und Geschirrspülmaschine.
Reparaturkosten an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten
Mitversichert sind die nachgewiesenen und tatsächlich angefallenen Kosten nach einem versicherten Schadenfall, die entstehen, weil ein versicherter Schaden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden muss.
Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Psychologische Erstbehandlung und Betreuung
Mitversichert sind die nachgewiesenen Kosten für eine psychologische Erstberatung bzw. Behandlung des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen wegen eines versicherten Brandschadens, eines versicherten Einbruchdiebstahlschadens oder eines Raubs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Krankenkasse oder der Krankenversicherer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person eine Erstattung ablehnt und dieser Psychologe/Psychotherapeut bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis beginnen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Reiserücktrittskosten nach einem Schaden
Mitversichert sind anfallende Stornogebühren einer bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn dieser wegen eines erheblichen Versicherungsfalles, der innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten ist, seine Urlaubsreise nicht antreten kann. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen.
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 3.500 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise beim Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Der Versicherer leistet nur, sofern für den Schadenfall nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
Mitversichert sind Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort (die versicherte Wohnung) reist.
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 3.500 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 5.000 EUR werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten ersetzt.
Schlossänderungskosten
Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung durch einfachen Diebstahl abhandenkommen.
Schlossänderungskosten für Wertschutzschränke und Wertbehältnisse
Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Schlossänderungen von Wertschutzschränken und Wertbehältnissen, wenn diese durch einfachen Diebstahl abhandenkommen.
Schlüsseldienst
Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Schlüsseldienst, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person versehentlich ausgesperrt hat.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 250 EUR begrenzt.
Tierarztkosten
Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Tierarztkosten nach einem versicherten Schadenfall.
Kein Versicherungsschutz besteht für Nutztiere und exotische Tiere.
Umzugskosten nach einem Schaden
Mitversichert sind die nach einem Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Kosten für einen notwendigen Umzug, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Mitversichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Ersetzt werden außerdem die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Wespen-, Hornissen- und Bienennester
Mitversichert sind die Kosten für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, wenn sich diese am Versicherungsort befinden.
Die Entfernung und Umsiedlung des Nests müssen durch den Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 100 EUR begrenzt.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Wiederbeschaffung von Ausweisdokumenten
Mitversichert sind die nach einem Versicherungsfall nachgewiesenen Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Ersatz für beschädigte oder gestohlene Sachen übernimmt die Premium-Hausratversicherung viele Zusatzkosten, die nach einem Schaden entstehen können. Dazu zählen etwa Hotel- und Umzugskosten, die Betreuung von Kindern und Haustieren, Datenrettung, Schlüsseldienst, Tierarztkosten oder eine psychologische Erstbehandlung. Auch Mehrkosten für nachhaltige und energieeffiziente Ersatzbeschaffungen sowie Storno- und Rückreisekosten sind in bestimmten Grenzen abgedeckt. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge, Fristen und Voraussetzungen, und andere Versicherungen oder leistungspflichtige Dritte gehen teilweise vor.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025