Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ersetzt der Fahrraddiebstahl-Baustein im Schutz den nachgewiesenen Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern, wobei auch Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung als Fahrräder gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert und der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt wird; die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 750 EUR begrenzt, wobei bis zu 10.000 EUR vereinbart werden können.
Mitversichert ist der nachgewiesene Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs). Der Versicherungsschutz gilt auch für Sachen, die lose mit dem Fahrrad verbunden sind, regelmäßig seinem Gebrauch dienen und zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichert, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er hat bei nicht in Gebrauch befindlichem Fahrrad nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Dort muss er das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern.
- Er hat Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen, die den Erwerb und die Identität des Fahrrads (Hersteller, Marke und Rahmennummer) belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen kann.
- Er hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 750 EUR begrenzt. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden, höchstens jedoch 10.000 EUR.
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt den nachgewiesenen Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern ab, wobei auch Pedelecs bis 25 km/h als Fahrräder gelten. Damit der Schutz greift, muss das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert, der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt und der Erwerb belegt werden. Die Entschädigung ist grundsätzlich auf 750 EUR je Versicherungsfall begrenzt, kann aber bis auf 10.000 EUR erhöht werden.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes über den Fahrraddiebstahl-Schutz abgesichert?
Ja. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs).
Wie hoch ist die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 750 EUR begrenzt. Es kann jedoch eine höhere Grenze von bis zu 10.000 EUR vereinbart werden.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Außerdem muss dem Versicherer nachgewiesen werden, dass das Fahrrad oder der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Muss das Fahrrad abgeschlossen sein, damit der Schutz gilt?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichert, wenn es nicht zur Fortbewegung eingesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025