In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind unter anderem selbstgenutzte Balkonkraftwerke bis 2.500 EUR, legal heruntergeladene Musik und Videos bis 2.000 EUR, Handelswaren und Musterkollektionen bis 20.000 EUR sowie nicht montiertes Kraftfahrzeug-Zubehör wie Reifen, Kindersitze und Dachboxen bis 5.000 EUR mitversichert. Auch Brennstoffvorräte zum Beheizen der Wohnung und der Hausrat einer mitwohnenden Pflegekraft oder eines Au-Pairs zählen zu den versicherten Sachen.
Balkonkraftwerke
Mitversichert sind – in Erweiterung zu den Regelungen über weitere versicherte Sachen – alle selbstgenutzten Balkonkraftwerke (sogenannte Plug-and-Play Solaranlagen). Voraussetzung ist, dass sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden und der gültigen VDE-Norm entsprechen.
In Erweiterung der versicherten Gefahren besteht Versicherungsschutz auch für Schäden durch einfachen Diebstahl sowie Vandalismus.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Installation und die Wartung der Anlage gemäß den Herstellerangaben durchgeführt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Brennstoffvorräte
Mitversichert sind – in Erweiterung zu den Regelungen über weitere versicherte Sachen – auch Brennstoffvorräte. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer sie als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dass sie ausschließlich zum Beheizen der versicherten Wohnung genutzt werden.
Daten aus dem Internet
Mitversichert sind – abweichend von den allgemeinen Regelungen – Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens.
Nicht versichert sind Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Der Versicherungsnehmer muss sowohl den Erwerb als auch den Schadenaufwand durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachweisen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.000 EUR begrenzt.
Handelswaren und Musterkollektionen
Mitversichert sind – abweichend von den allgemeinen Regelungen – Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Die Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
Mitversichert ist – in Erweiterung zu den Regelungen über den Hausrat weiterer Personen – der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Kraftfahrzeug-Zubehör
Mitversichert sind – abweichend von den allgemeinen Regelungen – durch Einbruchdiebstahl und Brand verursachte Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter- sowie Sommerreifen inklusive der Felgen. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Schaden am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Soweit im Schadenfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen (Teil-/Vollkasko) beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz wird um mehrere besondere Sachwerte erweitert: selbstgenutzte Balkonkraftwerke auf dem Grundstück (bis 2.500 EUR, auch bei einfachem Diebstahl und Vandalismus, sofern gesetzlich angemeldet und ordnungsgemäß installiert und gewartet), Brennstoffvorräte zum Heizen der Wohnung, legal heruntergeladene Musik und Videos (bis 2.000 EUR, Nachweis erforderlich), beruflich genutzte Handelswaren und Musterkollektionen (bis 20.000 EUR) sowie der Hausrat einer mitwohnenden Pflegekraft oder eines Au-Pairs. Auch nicht montiertes Kfz-Zubehör wie Reifen, Felgen, Kindersitze und Dachboxen ist bei Einbruchdiebstahl und Brand bis 5.000 EUR mitversichert. Bei Kfz-Zubehör greifen andere Versicherungen wie Teil- oder Vollkasko vorrangig.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung Premium mitversichert?
Ja, selbstgenutzte Balkonkraftwerke (Plug-and-Play Solaranlagen) auf dem Grundstück der versicherten Wohnung sind mitversichert, wenn sie der gültigen VDE-Norm entsprechen. Voraussetzung ist außerdem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen sowie eine Installation und Wartung gemäß Herstellerangaben. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt und umfasst auch Schäden durch einfachen Diebstahl und Vandalismus.
Bis zu welchem Betrag sind heruntergeladene Musik und Videos abgesichert?
Legal aus dem Internet geladene Musik und Videos sind bis maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert, wenn der Schaden Folge einer versicherten Gefahr oder eines versicherten Schadens ist. Nicht versichert sind Schäden durch dauernde Einwirkung. Der Erwerb und der Schadenaufwand müssen durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachgewiesen werden.
Ist nicht montiertes Kfz-Zubehör wie Reifen und Kindersitze versichert?
Ja, Schäden durch Einbruchdiebstahl und Brand an nicht am Fahrzeug montierten Winter- und Sommerreifen inklusive Felgen sowie an nicht montierten Kindersitzen und Dachboxen sind mitversichert, wenn der Schaden am Versicherungsort eintritt. Als Versicherungsort gilt auch eine Garage außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes. Die Entschädigung ist auf maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt; Leistungen aus einer Teil- oder Vollkasko gehen vor.
Ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs abgedeckt?
Ja, der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs ist mitversichert, sofern die Person während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025