Wer eine Hausratversicherung bei der GVO Versicherung abschließt, ist im Umfang bei Sturm und Hagel auch dann geschützt, wenn keine Mindestwindstärke erreicht wird, und erhält zusätzlich Schutz für versicherte Sachen auf dem Grundstück sowie bei eindringendem Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen – jeweils mit eigenen Höchstgrenzen und Selbstbehalten.
Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb der versicherten Räume durch Sturm – und zwar auch ohne Mindestwindstärke.
Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Sturm und Hagel auch auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 100 EUR selbst zu tragen.
Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser / Eindringen von Niederschlägen
Mitversichert ist das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen sowie der hieraus entstandene Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Überschwemmung, Rückstau oder weitere Elementargefahren und Sturmflut
- die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen auf versicherte Sachen
- Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Im Premium-Umfang zahlt die Versicherung Sturmschäden an versicherten Sachen in den Räumen auch dann, wenn keine bestimmte Windstärke erreicht wurde. Zusätzlich sind Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der Wohnung bis 10.000 EUR mitversichert, wobei 100 EUR selbst getragen werden. Auch eindringendes Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen ist bis 1.000 EUR abgedeckt, hier gilt ein Selbstbehalt von 250 EUR. Für bestimmte Ursachen wie Überschwemmung oder nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster besteht jedoch kein Schutz.
Häufige Fragen
Muss bei einem Sturmschaden eine bestimmte Windstärke erreicht sein?
Nein. Schäden an versicherten Sachen innerhalb der versicherten Räume durch Sturm sind auch ohne Mindestwindstärke mitversichert.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück abgedeckt?
Ja. Schäden an versicherten Sachen durch Sturm und Hagel sind auch auf dem Grundstück mitversichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 10.000 EUR begrenzt, mit einem Selbstbehalt von 100 EUR pro Schaden.
Zahlt die Versicherung, wenn Regenwasser durch ein offen stehendes Fenster eindringt?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden durch das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei eindringendem Regen- oder Schmelzwasser?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250 EUR selbst.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025