Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung hat, findet hier, wo und wie lange versicherte Sachen außerhalb der eigenen Wohnung geschützt sind: Die Außenversicherung greift auch bei Zeiträumen über zwölf Monaten, deckt Sportgeräte wie Fahrräder außerhalb der Wohnung ab und schließt Hausrat in einer beruflich bedingten Pendlerwohnung bis 20.000 EUR sowie bei beruflichem Auslandsaufenthalt ein. Ergänzt wird dies um Schutz für Garagen außerhalb des Grundstücks, Einliegerwohnungen, Wohngemeinschaften, eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern für längstens sechs Monate sowie fest im Garten befindliche Sachen.
Außenversicherung
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung ist bis zur Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Außenversicherung für Sportgeräte
Mitversichert sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (zum Beispiel Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Hausrat in beruflich bedingtem Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
Mitversichert ist Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) innerhalb Deutschlands befindet. Diese Wohnung muss durch den Versicherungsnehmer oder durch einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 20.000 EUR begrenzt.
Die Entschädigung für Wertsachen ist auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Außenversicherung bei beruflichem Auslandsaufenthalt
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Außenversicherung auch durch einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung ist bis zur Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befindet.
Nicht versichert sind Wertsachen.
Hausrat in Einliegerwohnungen
Zum Versicherungsort zählt auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus.
Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann.
Die Regelung zum Hausrat mehrerer Mietparteien bleibt unberührt.
Hausrat in Wohngemeinschaften (sofern vereinbart)
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung. Voraussetzung ist, dass die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der Kinder.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Die vertraglichen Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag zu kündigen, oder ganz oder teilweise leistungsfrei.
Hausrat in Lagerhäusern und Speditionen (eingelagerter Hausrat)
Mitversichert ist eingelagerter Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 6 Monaten.
Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen.
Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 6 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Ständige Außenversicherung von versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück
Sofern sich die nachfolgenden versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind diese auch dann versichert, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden:
- Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen)
- Gartenmöbel, Gartengeräte, Aufstellpools, Mähroboter, Grills, Wäschespinnen
- Kleidung und Wäsche
- Kinder-Spielgeräte
- Sportgeräte (mit Ausnahme von Fahrrädern jeder Art)
- Gartenskulpturen, Kinderwagen
- Waschmaschinen, Wäschetrockner
- Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte
- Krankenfahrstühle, Gehhilfen, Stützapparate und Rollatoren
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt versicherten Hausrat auch außerhalb der eigenen Wohnung, und zwar über verschiedene Situationen hinweg. Erfasst sind unter anderem eine beruflich bedingte Pendlerwohnung mit einer Grenze von 20.000 EUR (Wertsachen bis 2.500 EUR), ein beruflicher Auslandsaufenthalt, Garagen außerhalb des Grundstücks, vermietete Einliegerwohnungen, Wohngemeinschaften sowie eingelagerter Hausrat für längstens sechs Monate. Zeiträume über zwölf Monate gelten dabei nicht mehr als vorübergehend, und bestimmte Sachen im Garten sind auch dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert. Für Wertsachen gelten teils eigene Grenzen oder Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist der Hausrat in einer beruflich genutzten Pendlerwohnung versichert?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 20.000 EUR begrenzt. Für Wertsachen gilt eine gesonderte Grenze von maximal 2.500 EUR. Voraussetzung ist außerdem, dass die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegt und innerhalb Deutschlands liegt.
Wie lange ist eingelagerter Hausrat in einem Lagerhaus oder einer Spedition mitversichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Die Gebäude müssen die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen. Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert, für Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Gartenmöbel und ähnliche Sachen im Garten auch dauerhaft im Freien versichert?
Ja. Sachen wie Gartenmöbel, Gartengeräte, Aufstellpools, Mähroboter, Grills, Markisen oder Balkonkraftwerke sind auch dann versichert, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Sportgeräte sind eingeschlossen, jedoch nicht Fahrräder jeder Art.
Gilt es als Gefahrerhöhung, wenn die Wohnung eine Zeit lang leer steht?
Nein. Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 6 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025