In der Hausratversicherung der GVO Versicherung zählen unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold- und Platinsachen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten zu den Wertsachen. Für sie gilt grundsätzlich eine Entschädigung bis 30 Prozent der Versicherungssumme, und außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks greifen abgestufte Höchstgrenzen für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck.
Wertsachen
Als versicherte Wertsachen gelten:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorherigen Punkt genannt sind
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
- 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 EUR, insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 5.000 EUR, insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 25 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 25.000 EUR, insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Was bedeutet das konkret?
Zu den Wertsachen gehören unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck und Edelmetalle, aber auch Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten über 100 Jahre. Ein Wertschutzschrank ist ein anerkanntes Sicherheitsbehältnis, das freistehend mindestens 200 kg wiegen oder ansonsten fachmännisch verankert sein muss. Grundsätzlich werden Wertsachen bis 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt; liegen sie nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten zusätzlich niedrigere Höchstgrenzen je nach Art der Wertsache.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände zählen als Wertsachen?
Dazu zählen Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und nicht bereits genanntes Silber sowie Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Was macht einen Behälter zu einem Wertschutzschrank?
Es muss ein Sicherheitsbehältnis sein, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist. Freistehende Modelle müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen entschädigt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks?
Je Versicherungsfall gelten: 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 EUR, für Bargeld und geladene Geldbeträge (außer Münzen, deren Wert den Nennbetrag übersteigt); 10 Prozent, höchstens 5.000 EUR, für Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere; 25 Prozent, höchstens 25.000 EUR, für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin – jeweils höchstens der vereinbarte Betrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025