Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung legt eine Selbstbeteiligung fest, welchen Anteil oder Betrag der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen muss, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Auszahlung pro Versicherungsfall nach oben begrenzt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden trägt der Versicherungsnehmer mit der Selbstbeteiligung einen festgelegten Anteil oder Betrag selbst. Die Entschädigungsgrenze legt fest, wie viel höchstens pro Versicherungsfall gezahlt wird. Beide lassen sich individuell festlegen und können je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich sein.
Häufige Fragen
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung bei einem Schaden?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen muss.
Wozu dient eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Kann ich Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze selbst festlegen?
Ja, beide können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025