Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung kann sich der Beitrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – im Quadratmetermodell über den Prämiensatz pro Quadratmeter Wohnfläche, im Versicherungssummenmodell über den Beitragssatz pro 1.000 EUR. Der Versicherer darf dabei den geltenden Tarifprämiensatz nicht überschreiten, und der Versicherungsnehmer erhält bei einer Erhöhung ein Kündigungsrecht.
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres nach den nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Im Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Der geänderte Prämiensatz darf den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Im Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000 EUR (Beitragssatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Der geänderte Prämiensatz darf den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Hausratversicherung kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach oben oder unten verändern. Je nach gewähltem Modell wird dabei der Prämiensatz pro Quadratmeter Wohnfläche oder der Beitragssatz pro 1.000 EUR angepasst, wobei der jeweils gültige Tarifprämiensatz nicht überschritten werden darf. Erhöht der Versicherer die Prämie, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Textform kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich mein Beitrag ändern?
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Das gilt auch für Prämienanteile für erweiterten Versicherungsschutz.
Wie wird die Anpassung im Quadratmeter- bzw. Versicherungssummenmodell berechnet?
Im Quadratmetermodell kann der Versicherer die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) erhöhen, im Versicherungssummenmodell die Prämie pro 1.000 EUR (Beitragssatz in Promille). In beiden Fällen wirkt die Erhöhung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode und darf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025