Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung können die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden, während die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr umfasst – auch bei längerer Vertragsdauer, bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dagegen der Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt.
Bei laufender Zahlung sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Beitrag entweder auf einmal im Voraus zahlen oder in laufenden Raten – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, je nachdem, was vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft. Nur wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist, richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen gibt es für den Beitrag?
Je nach Vereinbarung kann der Beitrag durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden oder als Einmalbeitrag im Voraus.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025