Bei der GVO Versicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung durch die Außenversicherung weltweit auf versicherte Sachen, die sich nur vorübergehend – also nicht länger als drei Monate – außerhalb des Versicherungsorts befinden und dem Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören oder dienen. Ergänzend gilt der Schutz auch während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst und weiteren Freiwilligendiensten, wobei bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren jeweils besondere Voraussetzungen zu beachten sind.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt versichertes Hausrateigentum auch außerhalb des Versicherungsorts – und zwar weltweit, solange sich die Sachen nur vorübergehend dort befinden. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von höchstens drei Monaten; bei Ausbildung oder Freiwilligendiensten gilt der Schutz auch länger, wenn kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren bestehen jeweils besondere Bedingungen, und es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen sowie Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Wie lange dürfen versicherte Sachen außerhalb des Versicherungsorts sein?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Gilt der Schutz auch für Kinder, die zur Ausbildung woanders wohnen?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person während einer Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz – unabhängig von der Dauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Sind Schäden durch Naturgefahren über die Außenversicherung gedeckt?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Was gilt bei einem Raub mit angedrohter Gewalt?
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025