Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert der Baustein Feuer den Schutz über den klassischen Brand hinaus: Ersetzt werden unter anderem Nutzwärmeschäden, Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung, Seng- und Schmorschäden ohne technische Geräte und Wertsachen, Explosionen durch Blindgänger, Überschalldruckwellen sowie der Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen. Für dauernde Einwirkungen und selbst betriebene Straßen- oder Wasserfahrzeuge gilt der Schutz allerdings nicht.
Nutzwärmeschäden
Mitversichert sind Schäden durch Brand, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Seng- und Schmorschäden
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Seng- und Schmorschäden entstehen. Ausgenommen sind technische Geräte aller Art und Wertsachen.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Überschalldruckwellen
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen, wenn diese vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Feuer-Baustein deckt neben dem eigentlichen Brand mehrere zusätzliche Schadenarten ab. Dazu zählen Schäden durch Nutzwärme, Rauch, Ruß und Verpuffung, durch Sengen und Schmoren, durch Explosionen von Blindgängern, durch Überschalldruckwellen sowie durch den Anprall von Fahrzeugen am Versicherungsort. Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten und Wertsachen, Schäden durch dauernde Einwirkung sowie Anprallschäden durch Straßen- und Wasserfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer selbst betreibt oder hält.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß mitversichert?
Ja, mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Auch Verpuffungsschäden sind eingeschlossen, also die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Gilt der Schutz auch für Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten?
Nein. Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen sind zwar mitversichert, technische Geräte aller Art und Wertsachen sind davon jedoch ausgenommen.
Was passiert, wenn ein Fahrzeug gegen versicherte Sachen prallt?
Schäden durch den Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort sind mitversichert. Kein Schutz besteht jedoch bei Anprall durch Straßen- und Wasserfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer selbst betreibt oder hält.
Sind Explosionen durch alte Kriegsmunition abgedeckt?
Ja, mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen, also durch Blindgänger.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025