Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann; versichert sind zudem Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Verpuffung, Implosion, der Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden durch Erdbeben, Sengschäden und bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und Schaltorganen.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion, Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach der Regelung zum Brand verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach der Regelung zum Brand sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt, was unter den versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion zu verstehen ist, und nennt weitere gedeckte Ereignisse wie Verpuffung, Implosion, den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie den Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen. Ein Brand liegt nur vor, wenn sich ein Feuer aus eigener Kraft ausbreiten kann; bei Blitzschäden an Elektrogeräten muss ein Blitzeinschlag auf dem Grundstück nachweisbar sein. Bestimmte Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, etwa durch Erdbeben, reine Sengschäden oder Schäden an Verbrennungsmotoren und Schaltorganen. Für einige dieser Ausschlüsse gilt aber wieder Versicherungsschutz, wenn sie Folge einer versicherten Gefahr sind.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist, sind versichert.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz versichert?
Ja. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein, wenn darüber hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zudem sind Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität an versicherten Geräten gedeckt.
Ist ein Fahrzeuganprall versichert, wenn ich selbst gefahren bin?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Grundsätzlich sind Sengschäden nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach der Regelung zum Brand verursacht wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025