Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten so zurechnen lassen, als wäre es sein eigenes. Was Personen wissen oder tun, die für ihn in dieser Rolle handeln, wirkt damit unmittelbar auf sein Versicherungsverhältnis.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer, so wird deren Wissen und Handeln dem Versicherungsnehmer selbst zugerechnet. Er wird also so behandelt, als hätte er selbst dieses Wissen gehabt oder so gehandelt.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten anderer Personen bei der Versicherung angerechnet?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten als mein eigenes Wissen?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025