Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer eine sofortige Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen, wenn diese den tatsächlichen Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt. Damit lässt sich eine Überversicherung beseitigen und der Beitrag entsprechend anpassen – bei betrügerischer Absicht wird der Vertrag jedoch nichtig.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer eine Herabsetzung verlangen. Zur Beseitigung der Überversicherung wird die Versicherungssumme dann mit sofortiger Wirkung herabgesetzt.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Betrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den Umständen Kenntnis erlangt, die die Nichtigkeit begründen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich höher ist als der Wert des versicherten Hausrats, liegt eine Überversicherung vor. In diesem Fall können beide Vertragsparteien verlangen, dass die Summe sofort gesenkt wird; danach zahlt man auch nur noch den Beitrag, der zur niedrigeren Summe passt. Wurde die Überversicherung jedoch absichtlich vereinbart, um sich unrechtmäßig zu bereichern, ist der Vertrag unwirksam.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn meine Versicherungssumme deutlich zu hoch angesetzt ist?
Wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt, können sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Wie wirkt sich eine Herabsetzung auf meinen Beitrag aus?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens gilt für die Beitragshöhe der Betrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von Anfang an mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Was passiert, wenn eine Überversicherung absichtlich zur Bereicherung vereinbart wurde?
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht abgeschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025