Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der Versicherungswert grundsätzlich der Neuwert, also der Betrag für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand; für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert und für nicht mehr nutzbare Sachen der gemeine Wert. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, sie kann im Quadratmetermodell aus Wohnfläche und vereinbartem Quadratmeterbetrag berechnet werden, erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent und wird jährlich anhand eines Preisindex angepasst. Der Unterversicherungsverzicht sorgt dafür, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, drohen Nachteile bei der Entschädigungsberechnung. Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht erhält der Versicherungsnehmer höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme errechnet sich im Quadratmetermodell aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung.
Die Versicherungssumme im Quadratmetermodell wird angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an.
Im Quadratmetermodell
Der Versicherer verändert hierzu den Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche.
Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Der Betrag pro Quadratmeter erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Der neue Betrag pro Quadratmeter verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Er wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer den gerundeten Betrag mit der neuen Versicherungssumme bekannt.
Im Versicherungssummenmodell
Der Versicherer verändert hierzu die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.
Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs auf einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht sind gesondert geregelt.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht. Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu informieren.
Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert legt fest, wie viel Ihr Hausrat wert ist und ist die Grundlage für die Entschädigung – in der Regel gilt der Neuwert, bei Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungswert und bei nicht mehr nutzbaren Sachen der gemeine Wert. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen und wird jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst; einer Anpassung können Sie innerhalb eines Monats in Textform widersprechen. Mit einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer im Schadenfall darauf, die Leistung wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme zu kürzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch mit Verzicht wird höchstens die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.
Häufige Fragen
Wird mein Hausrat zum Neuwert oder zum Zeitwert ersetzt?
Der Versicherungswert ist grundsätzlich der Neuwert, also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, und für Sachen, die im Haushalt nicht mehr verwendbar sind, gilt der gemeine Wert, also der erzielbare Verkaufspreis.
Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht konkret?
Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung dann nicht wegen Unterversicherung gekürzt. Es wird jedoch höchstens die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Für die Frist genügt das rechtzeitige Absenden. Der Widerspruch kann jedoch dazu führen, dass ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn dadurch der vorgegebene Betrag pro Quadratmeter unterschritten wird.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug?
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht geht auf die neue Wohnung über, wenn die Voraussetzungen dort erfüllt sind. Vergrößert sich die Wohnfläche, besteht der Verzicht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden, sonst entfällt der Verzicht nach Fristablauf.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025