Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, und je nach kündigender Partei gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen sie wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Möglich sind zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können beide Seiten – also Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag kündigen. Dafür bleibt Zeit bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist eine Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können aber bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025