Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt der Versicherer neben dem eigentlichen Sachschaden auch bestimmte Folgekosten, die nach einem Versicherungsfall tatsächlich anfallen – dazu zählen etwa Aufräumungs-, Hotel-, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen von Gebäude- und Leitungswasserschäden. Für Hotelkosten gelten bis zu 90 Tage und maximal 50 EUR pro Tag, für Bewachungskosten bis zu 72 Stunden.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (zum Beispiel Frühstück). Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 90 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 50 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 90 Tagen.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Voraussetzung ist, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten für provisorische Maßnahmen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Schaden an den versicherten Sachen übernimmt der Versicherer auch bestimmte Folgekosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall wirklich nötig sind und tatsächlich anfallen. Dazu zählen zum Beispiel das Aufräumen, das Bewegen und Schützen von Sachen, eine Hotelunterbringung, der Transport und die Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen bestimmter Gebäude- und Leitungswasserschäden. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche und betragliche Grenzen – etwa maximal 90 Tage und 50 EUR pro Tag bei Hotelkosten oder bis zu 72 Stunden bei Bewachungskosten.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten nach einem Schaden übernommen und wie lange?
Ja, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ersetzt werden Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens 90 Tage und maximal 50 EUR pro Tag.
Sind Kosten für den Austausch von Schlössern versichert?
Ja, Schlossänderungskosten werden ersetzt, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden ersetzt?
Ja, wenn die Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Dazu zählen auch Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub verursacht wurden.
Wie lange werden Bewachungskosten übernommen?
Bewachungskosten werden übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Ersetzt wird bis die Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens 72 Stunden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025