Bei GVO Versicherung gilt: schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Ereignisse besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Einflüsse. In allen diesen Fällen greift der Ausschluss auch dann, wenn zusätzlich noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg über die Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Wie werden Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Auch hier gilt der Ausschluss ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet 'ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen'?
Es bedeutet, dass der Ausschluss auch dann greift, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025