Die GVO Versicherung leistet in der Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, beschädigt werden oder infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen – dazu zählen Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion ebenso wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck sind zusätzlich versicherbar.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz
- Explosion
- Verpuffung
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
Soweit zusätzlich vereinbart, sind auch die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Standardmäßig abgesichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck sind nur dann versichert, wenn sie zusätzlich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung standardmäßig ab?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, außerdem Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit sie zusätzlich vereinbart wurden.
Zahlt der Versicherer auch, wenn Sachen nach einem versicherten Ereignis verschwinden?
Ja. Der Versicherer entschädigt auch für versicherte Sachen, die infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen – nicht nur bei Zerstörung oder Beschädigung.
Ist Diebstahl ohne Einbruch mitversichert?
Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat. Weitere Fälle ergeben sich aus dem konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025