Wer seine Hausratversicherung bei der GVO Versicherung per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei verschuldetem, wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn nach einer schriftlichen Aufforderung sofort gezahlt wird. Liegt das Scheitern hingegen beim Versicherungsnehmer, kann der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und anfallende Bankgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin beachten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, damit der Beitrag eingezogen werden kann.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform erfolgt.
Kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie zu vertreten haben, dass Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. In der Kündigung weist er darauf hin, dass Sie den ausstehenden und künftige Beiträge selbst übermitteln müssen.
Wer trägt die Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025