Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, erfährt hier, wann ein Folgebeitrag fällig wird und was passiert, wenn er nicht rechtzeitig gezahlt wird: von Verzug ohne Mahnung über die schriftliche Zahlungsaufforderung mit mindestens zwei Wochen Frist bis hin zu Leistungsfreiheit und sofortiger Kündigung – und wie eine spätere Zahlung die Kündigung wieder unwirksam machen kann.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt der Fall.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin, also auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist zu dem vereinbarten Zeitpunkt fällig, und die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig und hat er dies zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug; der Versicherer kann dann seinen Verzugsschaden ersetzt verlangen und in Textform mahnen. Nach Ablauf der gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen kann der Versicherer bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Eine Kündigung wird jedoch wieder unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats veranlasst wird, wobei die Leistungsfreiheit bis zur Zahlung bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Welche Frist muss eine Mahnung mindestens enthalten?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist zudem nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert werden und auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hingewiesen wird.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich nach der Mahnung nicht zahle?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein Versicherungsfall ein und befindet man sich zu diesem Zeitpunkt mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Zusätzlich kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Kann ich eine Kündigung durch Nachzahlung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Frist von einem Monat nach Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt allerdings bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025