Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung hat und dessen Wertpapiere oder Urkunden zerstört wurden oder abhandengekommen sind, muss seine Rechte sichern – etwa durch das unverzügliche Einleiten des Aufgebotsverfahrens oder das Sperren von Sparbüchern und anderen sperrfähigen Urkunden. Wird diese besondere Obliegenheit nach dem Versicherungsfall verletzt, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Leistung frei werden.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer muss bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte wahren.
Zum Beispiel muss er:
- für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten.
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Wertpapiere oder Urkunden verloren oder werden sie zerstört, muss der Versicherungsnehmer selbst aktiv werden, um seine Rechte daran zu sichern. Dazu gehört, für aufgebotsfähige Papiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten und Sparbücher oder andere sperrfähige Urkunden sperren zu lassen – und zwar unverzüglich. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn meine Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Sie müssen Ihre etwaigen Rechte wahren. Konkret heißt das: Bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden leiten Sie unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden lassen Sie unverzüglich sperren.
Wie schnell muss ich reagieren, um meine Rechte zu sichern?
Das Aufgebotsverfahren muss unverzüglich eingeleitet und sperrfähige Urkunden wie Sparbücher müssen unverzüglich gesperrt werden.
Was passiert, wenn ich diese besondere Obliegenheit nicht erfülle?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025