In der Hausratversicherung der GVO Versicherung zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat: dazu gehören Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger samt Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern, anderweitig separat versicherte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Hausrat aufgeführt.
- Sachen, die vom Gebäudeeigentümer eingebracht wurden oder in sein Eigentum übergegangen sind und für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als Hausrat aufgeführt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als Hausrat aufgeführt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser Hausrat wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Sache in der Wohnung gilt als versicherter Hausrat. Ausgenommen sind unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge, Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge mit Zubehör sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern. Auch Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind, gehören nicht dazu. Elektronische Daten und Programme sind grundsätzlich ausgenommen; nur die Wiederherstellungskosten privater Daten sind versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht. Auch deren Teile und Zubehör sind nicht versichert, soweit sie nicht ausdrücklich als Hausrat aufgeführt sind.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Grundsätzlich gehören elektronisch gespeicherte Daten und Programme nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Ist der Hausrat von Mietern in meiner Wohnung mitversichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist nicht versichert. Ausnahme: Er ist versichert, wenn er ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen wurde.
Was gilt für Sachen, die schon über einen anderen Vertrag versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – zum Beispiel Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025