Zum Hausrat der GVO Versicherung in der Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – vom Gebrauch bis zum Verbrauch. Dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld, eingefügte oder serienmäßige Einbau- und Anbaumöbel, Antennenanlagen, Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere sowie unter bestimmten Bedingungen auch fremdes Eigentum.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist sowohl der Gebrauch als auch der Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen). Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss deshalb hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und nur mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Sie müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (zum Beispiel Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Zum versicherten Hausrat zählen grundsätzlich alle Gegenstände, die im Haushalt privat genutzt oder verbraucht werden. Dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld, bestimmte Einbau- und Anbaumöbel, Antennen und Markisen, ausgewählte Fahrzeuge und Boote sowie Haustiere. Auch beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte des Versicherungsnehmers oder seiner Mitbewohner sind erfasst, allerdings ohne Handelswaren und Musterkollektionen. Selbst fremdes Eigentum im Haushalt kann dazugehören, mit Ausnahme von Sachen der Mieter oder Untermieter.
Häufige Fragen
Sind Einbauküchen und Einbaumöbel Teil des Hausrats?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt.
Zählen Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Sind beruflich genutzte Arbeitsgeräte mitversichert?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, gehören zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Handelswaren und Musterkollektionen.
Gehört auch fremdes Eigentum im Haushalt zum Hausrat?
Ja, fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025