Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und angrenzende Terrassen, private Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Auch das Versicherungsgrundstück als das Flurstück, auf dem die Wohnung liegt, wird hier genau bestimmt.
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen davon sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Dazu zählen alle privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und direkt angrenzende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden, Garagen und bestimmte gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Abstellräume auf dem Grundstück. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören nicht dazu – außer sie sind nur über die Wohnung zu betreten. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem die Wohnung liegt.
Häufige Fragen
Gehören Balkon und Terrasse zum Versicherungsort?
Ja. Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen gehören zur Wohnung und damit zum Versicherungsort.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Räume mitversichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Eine Ausnahme gilt für Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Zählt ein gemeinsam genutzter Fahrradkeller dazu?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird – zum Beispiel Fahrradkeller oder Waschkeller – gehören dazu, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Was ist mit dem Versicherungsgrundstück gemeint?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, gilt als Versicherungsgrundstück der Teil, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zur versicherten Wohnung gehört.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025