Die GVO Versicherung ersetzt in der Hausratversicherung PlusN nach dem All-Risk-Prinzip unvorhergesehene Zerstörungen und Beschädigungen versicherter Sachen und deckt darüber hinaus zahlreiche zusätzliche Gefahren ab – etwa Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Beschädigungen von Hausrat nach einem Unfall mit einem Transportmittel, aufgegebene Fahrräder als Reisegepäck, Schäden durch Schalen- und Federwild, Tierbisse an Elektrogeräten, Spannungsschwankungen, verdorbenes Kühl- und Gefriergut sowie Vermögensschäden durch Phishing, Pharming, Skimming und Online-Handel-Betrug. Für die einzelnen Leistungsbereiche gelten jeweils eigene Höchstsummen, Selbstbeteiligungen und Obliegenheiten.
Unbenannte Gefahren – All-Risk-Deckung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant nicht rechtzeitig vorhergesehen haben. Hätten sie den Schaden vorhersehen können, dies aber aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht getan, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Nicht versichert sind im Rahmen der Versicherung gegen unbenannte Gefahren ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden:
- die nach den zugrunde liegenden Bedingungen versichert oder versicherbar sind, einschließlich der dort benannten Ausschlüsse
- Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Grundwasser, Sturmflut oder wetterbedingte Luftbewegung
- Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks
- Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen des Gebäudes oder der damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist; dazu gehören auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf
- an und durch Personen und Tiere aller Art
- an und durch Haustiere; Folgeschäden sind jedoch versichert
- durch fehlerhafte Konstruktion, Planung oder Instandhaltung versicherter Sachen
- durch Baumaßnahmen, Renovierung oder Restaurierung auf dem Versicherungsgrundstück
- durch Reparaturversuche, Be- oder Verarbeitung der versicherten Sache, es sei denn zur Behebung eines versicherten Schadens durch den Versicherungsnehmer
- durch Bedienungsfehler, Bearbeitung, Reinigung, Reparatur oder Wartung, bestimmungswidrigen Gebrauch oder übermäßige Beanspruchung
- Gebrauch der versicherten Sache, dazu gehört auch deren Reinigung und übermäßige Beanspruchung
- die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (zum Beispiel Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden)
- durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Rost, Schimmel, Fäulnis, Insekten, Schädlinge oder durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit versicherter Sachen
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt waren oder bekannt sein mussten
- durch die allmähliche Einwirkung (zum Beispiel von Chemikalien, Feuchtigkeit, Staub, Strahlen oder Temperaturen)
- Trockenheit oder Austrocknung
- Viren, Mikroorganismen (z. B. Fermentation), Pflanzenwachstum, innerer Verderb, Pilzbefall oder Schwamm
- durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen
- Computerviren, Programmierungs- und Softwarefehler
Im Rahmen der unbenannten Gefahren gelten – abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen – folgende Gegenstände nicht zu den versicherten Sachen:
- Sachen aus Glas, Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontaktlinsen
- elektronische Geräte
- Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradanhänger außerhalb des Versicherungsortes
- Sachen, die Dritten überlassen wurden
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 250 EUR je Schadenfall.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung: Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Beschädigung von Hausrat nach einem Unfall mit einem Transportmittel
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch einen Unfall mit einem Transportmittel, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde. Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff und Flugzeug.
Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden.
Der Versicherungsnehmer oder eine im versicherten Haushalt lebende Person hat die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß zu verstauen, sachgemäß zu laden und zu sichern sowie den Unfall der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck aufgegeben wurden
Mitversichert sind Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden.
Schäden am Hausrat durch Tiere (Schalen- oder Federwild)
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen.
Erweiternd zu den versicherten Kosten werden aufgrund eines solchen Ereignisses die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
Nicht versichert sind Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
Tierbissschäden an elektrischen Geräten
Mitversichert sind Schäden innerhalb der versicherten Wohnung an elektrischen Geräten des Hausrats, die durch den Biss von Haustieren entstehen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die elektrischen Geräte innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 250 EUR begrenzt.
Schäden durch Spannungsschwankungen
Mitversichert sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung beansprucht werden kann (Netzbetreiber), gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten
Mitversichert sind Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut und kühlgelagerten Medikamenten infolge von Überspannung durch Blitzschlag, Netzausfall oder eines unvorhersehbaren technischen Versagens der Kühl- und Gefriergeräte.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Netzausfall vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert ist.
Vermögensschäden durch Phishing und Pharming
Mitversichert sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming.
- Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus.
- Pharming im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter mithilfe einer Schadsoftware Manipulationen auf dem Rechner des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person durchführen. Beim Aufruf einer Website wird die Bildschirmmaske durch eine betrügerische Eingabemaske ersetzt, sodass der Täter vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt.
Versicherungsschutz besteht, wenn durch Phishing oder Pharming unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar daraus resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages, welche die versicherte Person in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät erleidet. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist zudem, dass die Bank dabei einen aktuellen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet.
Nicht versichert sind:
- andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten
- aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.)
- Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet
Besondere Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektronischen Geräte, die zum Online-Banking genutzt werden, mit einer Firewall oder anderen geeigneten Antiviren- / Sicherheits-Programmen gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Die Software ist regelmäßig zu prüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere:
- bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen
- die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen
- den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen
Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf max. 4.000 EUR begrenzt.
Vermögensschäden durch Skimming
Mitversichert sind Vermögensschäden durch Skimming. Als Skimming gilt ein Verfahren, bei dem Täter Geldautomaten manipulieren, um Kontodaten auszulesen und abzuspeichern. Mit den auf kriminelle Art erlangten Daten werden Kopien von Zahlungskarten gefertigt, um Geld von den Konten argloser Dritter abzuheben.
Besondere Obliegenheiten: Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere:
- bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen
- die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen
- den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen
Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 4.000 EUR begrenzt.
Soweit im Schadenfall eine Entschädigung beansprucht werden kann (kontoführendes Institut), gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Online-Handel-Betrug
Mitversichert sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Käufer einer nicht gelieferten Ware im Internet entstehen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass:
- die Ware ausschließlich für den privaten Gebrauch über das Internet bestellt und bezahlt wurde; der Verkäufer muss zudem mit seiner Geschäfts- / Privatadresse in Deutschland gemeldet sein
- die bestellte Ware mindestens 14 Tage nach vereinbartem Liefertermin nicht eingetroffen ist; darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung von weiteren 14 Tagen erfolglos zur Lieferung der Ware aufzufordern
- eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen erfolglos geblieben ist
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Kaufverträge über:
- Bargeld (auch digitale Währungen, Münzen und Medaillen), Briefmarken und sonstige Wertsammlungen, Gutscheine, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Telefon- und Chipkarten
- Waren, die über Portale angeboten werden, bei denen nur die Kaufanbahnung online erfolgt (z. B. Kleinanzeigen und Inserate)
- Dienstleistungen (z. B. Internet-, Strom- und Gasverträge) sowie Downloads, verderbliche Waren, Medikamente, Tiere und Kraftfahrzeuge
- sittenwidrige und illegale Geschäfte, über das Darknet bestellte Ware sowie Kapital- und Spekulationsgeschäfte
- Rechte, auch wenn diese in einer Urkunde oder einem Datenträger verbrieft sind
Kein Versicherungsschutz besteht zudem für Vermögensschäden durch anderweitig eingebundene Versanddienstleister oder Online-Bezahlsysteme, die zum Ersatz verpflichtet sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft auszuhändigen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 2.000 EUR begrenzt. Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 100 EUR je Schadenfall.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif bietet einen All-Risk-Schutz: Versicherte Sachen sind gegen unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung abgesichert, wobei eine lange Liste bestimmter Ursachen und Gegenstände ausgeschlossen ist und eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 250 EUR, gilt. Zusätzlich sind weitere Gefahren eingeschlossen, etwa Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Transportmittelunfälle, aufgegebene Fahrräder, Schäden durch Wild, Tierbisse an Elektrogeräten, Spannungsschwankungen und verdorbenes Kühlgut. Auch Vermögensschäden durch Phishing, Pharming, Skimming und Online-Handel-Betrug sind mitversichert – jeweils mit eigenen Höchstsummen, Fristen und Pflichten des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025