Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung legt eine Selbstbeteiligung fest, welchen Anteil der Entschädigung oder welchen Betrag der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst übernimmt, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Höhe der Leistung pro Versicherungsfall nach oben begrenzt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden trägt der Versicherungsnehmer mit der Selbstbeteiligung einen festgelegten Anteil oder Betrag selbst. Die Entschädigungsgrenze bestimmt zugleich, wie viel der Versicherer höchstens pro Versicherungsfall zahlt. Beide Werte werden individuell vereinbart und können sich je nach versicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Häufige Fragen
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung bei einem Schaden?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Wozu dient eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen für alle Gefahren gleich?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025