Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der Leitungswasserschutz deutlich erweitert: Versichert sind unter anderem Schäden durch austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools, durch innen liegende Regenfallrohre sowie durch Reinigungs- und Planschwasser bis zu einem festen Höchstbetrag. Auch Rückstau ist unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt, sofern eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen sowie Schwimmbecken und Whirlpools
Mitversichert sind Leitungswasserschäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von:
- wasserführenden Dekorationselementen (z. B. Zimmerbrunnen und Wassersäulen)
- Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren entstehen.
Schäden durch flüssige und gasförmige Stoffe
Als Leitungswasser gelten alle flüssigen und gasförmigen Stoffe aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen)
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien
- Rohren von sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung
- Schwimmbecken und Swimmingpools
Schäden durch innen liegende Regenfallrohre
Mitversichert ist bestimmungswidrig austretendes Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren ausgetreten ist.
Schäden durch Reinigungs- oder Planschwasser
Mitversichert ist der bestimmungswidrige Austritt von Reinigungs- und Planschwasser sowie der hieraus entstandene Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250 EUR selbst zu tragen.
Schäden durch Rückstau (ohne Elementarschadenbaustein)
Mitversichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch Rückstau. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich der Versicherungsort befindet, oder dessen dazugehörigen Einrichtungen austritt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Leitungswasserschutz wird hier um zahlreiche Wasserquellen erweitert, etwa Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Schwimmbecken, Whirlpools sowie viele wasser- oder gasführende Anlagen und Einrichtungen. Auch Wasser aus innen liegenden Regenfallrohren, Reinigungs- und Planschwasser sowie Rückstau können abgedeckt sein. Für Reinigungs- und Planschwasser gilt eine Entschädigungsgrenze von 2.500 EUR je Versicherungsfall mit 250 EUR Selbstbeteiligung. Beim Rückstau ist eine funktionsfähige Rückstausicherung Voraussetzung, während Schäden beim Befüllen oder Entleeren nicht versichert sind.
Häufige Fragen
Sind Wasserschäden durch einen Zimmerbrunnen oder Whirlpool mitversichert?
Ja, mitversichert sind Leitungswasserschäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von wasserführenden Dekorationselementen wie Zimmerbrunnen und Wassersäulen sowie von Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools. Schäden beim Befüllen oder Entleeren sind jedoch nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Reinigungs- oder Planschwasser?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Vom entschädigungspflichtigen Schaden trägt der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst.
Was gilt als Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Rückstau?
Voraussetzung ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen Einrichtungen austritt.
Sind auch Schäden durch innen liegende Regenfallrohre gedeckt?
Ja, mitversichert ist bestimmungswidrig austretendes Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren ausgetreten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025