Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen im Gebäude. Als Leitungswasser gelten unter anderem Wasser aus Zu- und Ableitungen, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien sowie bestimmte Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf. Nicht versichert sind dagegen etwa Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder das Öffnen von Sprinklern.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst zwei Bereiche: Schäden durch Wasser, das ungewollt aus Leitungen oder Anlagen austritt, sowie Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Als Leitungswasser zählen auch bestimmte Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf, jedoch nicht Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Bruchschäden sind je nach Art frostbedingt oder auch aus anderen Ursachen abgedeckt, wobei Rohre unterhalb der Bodenplatte grundsätzlich nicht mitversichert sind. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Schäden, die ausdrücklich ausgeschlossen sind, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Naturereignisse oder ausgetretenes Aquarienwasser.
Häufige Fragen
Was zählt alles als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung und verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen oder wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser – ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Frostschäden an Rohren und Armaturen mitversichert?
Ja, versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren im Gebäude sowie frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Sachen zum versicherten Hausrat gehören.
Welche Wasserschäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder daraus entstehenden Rückstau, sowie Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch – es sei denn, Leitungswasser hat diese verursacht – sowie Schäden durch das Öffnen von Sprinklern oder Berieselungsdüsen bei Brand, Druckproben, Umbauten oder Reparaturen.
Gilt der Schutz auch für Rohre unterhalb der Bodenplatte?
Nein. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025