Bei der Hausratversicherung PlusN der GVO Versicherung sind Sturmschäden an versicherten Sachen in den versicherten Räumen auch ohne Mindestwindstärke mitversichert; ebenso greift der Schutz für Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück und für eindringendes Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen bis zu einer Höchstentschädigung mit Selbstbehalt.
Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
Mitversichert sind – in Erweiterung zur Grundbedingung – Schäden an versicherten Sachen innerhalb der versicherten Räume durch Sturm auch ohne Mindestwindstärke.
Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück
Mitversichert sind – abweichend von der Grundbedingung – Schäden an versicherten Sachen durch Sturm und Hagel auch auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser / Eindringen von Niederschlägen
Mitversichert ist – abweichend von der Grundbedingung – das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen sowie der Schaden, der hieraus durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen entsteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Überschwemmung, Rückstau oder weitere Elementargefahren und Sturmflut
- die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen auf versicherte Sachen
- Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Tarifvariante erweitert den Schutz bei Sturm, Hagel und Niederschlägen. Sturmschäden in den versicherten Räumen sind auch ohne Mindestwindstärke gedeckt, und Sturm- sowie Hagelschäden sind zusätzlich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung mitversichert. Auch das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen ist versichert – jedoch nicht bei bestimmten Ursachen wie Überschwemmung oder unsachgemäß geschlossenen Fenstern. Für diese Niederschlagsschäden gilt eine Höchstentschädigung von 2.500 EUR je Versicherungsfall mit einem Selbstbehalt von 250 EUR.
Häufige Fragen
Muss bei Sturmschäden eine bestimmte Windstärke erreicht sein?
Nein. Schäden an versicherten Sachen innerhalb der versicherten Räume durch Sturm sind auch ohne Mindestwindstärke mitversichert.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück abgedeckt?
Ja. Schäden an versicherten Sachen durch Sturm und Hagel sind auch auf dem Grundstück mitversichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Welche Wasserschäden sind trotz Erweiterung nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, weitere Elementargefahren und Sturmflut, durch allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen sowie durch Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei eindringendem Regen- oder Schmelzwasser?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Davon trägt der Versicherungsnehmer bei jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250 EUR selbst.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025