Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert der Baustein Feuer den Schutz über den klassischen Brand hinaus: Versichert sind unter anderem Nutzwärmeschäden, Zerstörungen durch Rauch, Ruß und Verpuffung sowie Seng- und Schmorschäden mit bestimmten Ausnahmen. Auch Explosionen durch Blindgänger aus beendeten Kriegen, Druckwellen durch Überschallknall und der Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen fallen darunter – wobei einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen bleiben.
Nutzwärmeschäden
Mitversichert sind Schäden durch Brand, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Seng- und Schmorschäden
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Seng- und Schmorschäden entstehen. Ausgenommen sind technische Geräte aller Art und Wertsachen.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Überschalldruckwellen
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Mitversichert sind Schäden für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen, wenn diese vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Feuerschutz um mehrere zusätzliche Schadenarten. Neben Brandschäden durch Nutzfeuer und Wärme sind auch Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung abgedeckt, ebenso Seng- und Schmorschäden – allerdings nicht bei technischen Geräten und Wertsachen. Zusätzlich sind Explosionen durch Blindgänger aus beendeten Kriegen, Druckwellen durch Überschallknall sowie der Anprall bestimmter Fahrzeuge versichert. Für einige dieser Fälle gelten Ausschlüsse, etwa bei dauernder Einwirkung oder bei Fahrzeugen, die der Versicherungsnehmer selbst betreibt oder hält.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß mitversichert?
Ja, versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Gilt der Schutz auch für Seng- und Schmorschäden an allen Sachen?
Nein. Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen sind mitversichert, ausgenommen sind allerdings technische Geräte aller Art und Wertsachen.
Was ist beim Anprall von Fahrzeugen ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen, wenn diese vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Sind Explosionsschäden durch Kriegsblindgänger abgedeckt?
Ja, mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen, sogenannte Blindgänger.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025