Bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung ersetzt der Versicherer zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten samt nicht ausgeglichener Wertminderung – jeweils höchstens bis zum Versicherungswert. Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlichem Anfall erstattet, die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt, und bei Unterversicherung wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Bei zerstörten oder gestohlenen Gegenständen erhält man den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten zuzüglich einer verbleibenden Wertminderung, jedoch höchstens den Versicherungswert; der Wert noch verwertbarer Reste wird abgezogen. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist, und nicht bei Vorsteuerabzugsberechtigung. Die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor und die Entschädigung wird anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich, wenn ein Gegenstand komplett zerstört oder gestohlen wurde?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Ein erzielbarer Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer mit erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht ersetzt.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert. Die Entschädigung kann dann anteilig gekürzt werden: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Was gilt, wenn die Sache nur einen Schönheitsschaden hat?
Bei einem Schönheitsschaden, bei dem die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, wird ein Betrag ersetzt, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025