Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, Beendigung und Anzeigepflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit der Vertragsvermittlung anzunehmen.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf stellvertretend für den Versicherer bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und deren Nachträge weiterreichen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss annehmen. Ist diese Vollmacht eingeschränkt, wirkt die Einschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für mich entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen entgegenzunehmen, die den Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses betreffen.
Darf ich meine Beiträge direkt an den Versicherungsvertreter zahlen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Was gilt, wenn die Vollmacht des Vertreters zur Annahme von Zahlungen eingeschränkt ist?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Kann mir der Vertreter den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025