Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort mit Zugang beim Versicherer wirksam, kann aber auf einen späteren Termin gelegt werden, während die Kündigung des Versicherers erst einen Monat nach Zugang greift.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätestens ist dies das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dafür bleibt Zeit bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt seine Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025