Wie lange läuft die Hausratversicherung der GVO Versicherung und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Partei spätestens drei Monate vor Ablauf kündigt. Geregelt sind zudem Verträge unter einem Jahr, Kündigungen bei mehrjährigen Verträgen sowie das Ende bei dauerhaftem Wegfall des versicherten Interesses, etwa bei Auflösung des Haushalts, Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder Tod.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählt auch:
- die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung
- die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dies gilt, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr, solange nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vorher – gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, und mehrjährige Verträge können nach drei Jahren jährlich gekündigt werden. Zusätzlich endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft wegfällt, etwa durch Haushaltsauflösung, Umzug in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Zweitwohnung oder Tod.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hausratversicherung automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nur dann nicht, wenn spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert mit der Versicherung bei einem Umzug oder Todesfall?
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. Der Vertrag endet jedoch bei vollständiger und dauerhafter Auflösung des Hausrats, etwa bei Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis mit Kenntnis des Versicherers über die dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens 2 Monate nach dem Tod, sofern kein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025